Der deutsche Bundestag hat mit Wirkung vom 1. Dezember 1994 mehrere Paragraphen des Strafgesetzbuches novelliert, darunter den § 130 Ziffer 2(3) betreffend Volksverhetzung, nach welchem es heißt: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird, wer die NS-Verbrechen billigt, leugnet oder verharmlost." Es tut mir leid, dass dieses Gesetz beschlossen werden musste, ich bin froh, dass es da ist.